Stellungnahme zu den Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
Der Bundestag hat am 3. Juli 2009 Änderungen des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) in der 2. und 3. Lesung verabschiedet. Der Bundesrat hat keine Einwände gegen das Gesetz erhoben, so dass das in wesentlichen Teilen geänderte BDSG am 1. September 2009 in Kraft getreten ist.Gerne möchten wir Sie kurz informieren, ob es aufgrund der Gesetzesänderungen zu Änderungen bezüglich unseres Produkt- und Dienstleistungsangebotes kommt:
1. Adressmanagement:
Die Dienste des Datenhauses zur Ermittlung von Anschriften auf Zustellbarkeit unbekannt verzogener Personen sind reine Recherchedienste. Es handelt sich hierbei weder um eine Form von Adresshandel, noch um Werbung, noch um Markt- oder Meinungsforschung und ist somit nicht von der Datenschutznovelle betroffen.
2.Datenschutz und Datensicherheit:
Bezüglich des Datenschutzes und Datensicherheit hat Ihnen „Das Datenhaus“ bei der Auftragserteilung eine schriftliche Garantie erteilt. Im Zuge des § 11 Abs 2 (7) BDSG-neu versichert Ihnen „Das Datenhaus“ hiermit nochmals, dass unter Berücksichtigung aller organisatorischen und technischen Maßnahmen die Sicherheit der Datenübermittlung sowie die rechtlichen Aspekte der Datenerhebung und zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sind.
3.Das Recht auf Datenerhebung und Verarbeitung:
Bei jeder Adress-Anfrage liegt ein berechtigtes Interesse vor. Dies besteht, wenn z.B. im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung die neue Anschrift ausfindig zu machen ist oder wenn eine Forderung besteht. Somit sind die personenbezogenen Datenerhebungen und –verarbeitungen nicht von der Novelle betroffen.
Auch unsere Informationsquellen sind rechtlich abgesichert:
1.Die Daten der Umzugsdatenbank der Deutschen Post erfüllten schon immer die Anforderungen des seit 01. Sept. 2009 geltenden BDSG, denn die Betroffenen haben Ihre Einwilligung zur Weitergabe der neuen Anschrift erteilt.
2.Verstorbeneninformationen werden den Änderungen des BDSG in keinerlei Hinsicht berührt. Das neue BDSG gilt nur für natürliche Personen, nicht jedoch für Verstorbene.
3.Daten aus öffentlichen Verzeichnissen, z.B. Einwohnermeldeämter, allgemein zugänglichen Adress-, Rufnummern,- Branchen – oder vergleichbaren Verzeichnissen dürfen ebenfalls weiterhin verwendet werden.
Fazit: Die Dienstleistungen, die Sie von uns erhalten sind im Kern nicht von der BDSG-Novelle betroffen! Alle Daten und Informationen stehen Ihnen in unveränderter Form weiterhin zur Verfügung. Das Datenhaus übermittelt Ihnen keine Daten, bei denen die Rechtssicherheit nicht gegeben ist – das war schon immer so und wird auch und gerade unter den Vorzeichen des neuen BDSG so bleiben! Auch die Sicherheit des Datentransfers lag und liegt uns ganz besonders am Herzen und war und ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter Herr Oliver Glässner gerne unter der Tel.Nr. 08131/333 589-15 bzw. Email:
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zur Verfügung.